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Darlehensverzicht,§ 8 Abs. 3 Satz 2 und 3 KStG,Nahe stehende Person

Ich betreue zwei GmbHs, die wechselseitig ein Darlehen in ihren Bilanzen ausweisen, A GmbH Darlehensforderung und B GmbH entsprechend Darlehensverbindlichkeit. Die Gesellschafter sind Brüder, d.h., A GmbH und B GmbH gehören jeweils einem Bruder zu 100 %. Die B GmbH ist nun seit ca. zehn Jahren nicht in der Lage, das Darlehen zu tilgen. Es wird nur ein kleiner Zins gezahlt. in der A GmbH wurden vor fünf Jahren schon 20 % der Darlehensforderung wertberichtigt. Die B GmbH ist durch die Darlehensverbindlichkeit und ein bestehendes negatives Kapital nicht in der Lage, sich wieder wirtschaftlich gut aufzustellen. Die Brüder haben nun einen Darlehensverzicht besprochen, um der B GmbH schon rein optisch zu einem besseren Bild zu verhelfen. A GmbH würde verzichten und den Verlust buchen, B GmbH einen Gewinn verbuchen durch den Erlass der Verbindlichkeit. Das Darlehen beträgt 200.000 €, besteht seit zehn Jahren und ist aufgrund der Situation der B GmbH nicht werthaltig. Meine Frage nun: Kann man in den beiden GmbHs so vorgehen, oder ist bezüglich verdeckter Einlage noch etwas zu beachten?
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