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Pensionsrückstellung,Verzicht auf

Unser Mandant, eine GmbH, hat im November 2011 dem damals 56-jährigen Geschäftsführer eine Pensionszusage ab Januar 2022 erteilt. Die Zusage selbst war Gegenstand einer Betriebsprüfung und wurde nicht beanstandet. Mit Wirkung ab Januar 2020 wurde nunmehr auf den past-service verzichtet (ca. 20 % der zugesagten Pension). Frage: Ist der Verzicht innerhalb des Erdienungszeitraums steuerrechtlich schädlich? Wenn ja: in welchem Umfang?
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