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verdeckte Gewinnausschüttung,verdeckte Einlage,Schwestergesellschaften

Unser Mandant hatte Wirtschaftsgüter von einer Kapitalgesellschaft an eine Schwesterkapitalgesellschaft unentgeltlich überführt. An beiden Kapitalgesellschaften ist er zu 100 % beteiligt. Fraglich ist, ob die unentgeltliche Überführung Ertragsteuern auslöst.
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