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Spendenabzug,§ 50 EStDV

Folgender Sachverhalt: Unser Mandant „GmbH X“ hat bei einer Spendensammelaktion (für ein Hospiz) teilgenommen. Ein Mann Y hat dazu aufgerufen, auf ein Konto zu spenden. Nach zwei Wochen hat der Mann Y den gesamten Betrag, welcher auf das Konto eingezahlt wurde, an das Hospiz überwiesen und eine Spendenbescheinigung erhalten. Der Mann Y steht in keiner Beziehung zur GmbH oder den Gesellschaftern. Die GmbH hat einen Zahlungsnachweis von 50 € auf das Sammelkonto und einen Beleg über 6.500 €, welcher von dem Sammelkonto an das Hospiz überwiesen wurde. Das Hospiz hat an Herrn Y eine Spendenbescheinigung über 6.500 € ausgesetellt. Unsere Frage: Kann die GmbH die 50 € als Spenden von der Körperschaftsteuer abziehen? Oder kann Herr Y die 6.500 € als Spende von seiner Einkommensteuer absetzen?
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