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Körperschaftsteuer,vGA,Zinssatz

Sachverhalt: Die M-GmbH erhält von ihren Gesellschaftern H und W sowie von einer fremden Person jeweils ein Darlehen i.H.v. 250.000 €. Die Darlehen werden jeweils mit 5 % verzinst. Sicherheiten wurden nicht vereinbart. Gleichzeitig stellt die M-GmbH der B-GmbH & Co. KG ein Darlehen von 750.000 €, das zu 1,5 % verzinst wird, zur Verfügung. Auch hier wurden keine Sicherheiten vereinbart. Zum Zeitpunkt der Darlehensüberlassung besteht mit der B-GmbH & Co. KG kein Gesellschaftsverhältnis. Geplant ist allerdings, dass die M-GmbH die B-GmbH & Co. KG zu einem späteren Zeitpunkt übernimmt. Frage: Entsteht durch die Überlassung des Darlehens der M-GmbH an die B-GmbH & Co. KG mit einem Zinssatz von 1,5 % bei den Gesellschaftern H und W eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe von 3,5 %? Liegt im vorliegenden Fall an einer anderen Stelle eine verdeckte Gewinnausschüttung vor?
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