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Steuerliches Einlagekonto,Verzicht mit Besserungsschein

Der Gesellschafter A hat seiner Firma, der B GmbH, ein Darlehen gewährt in Höhe von 150.000 €. Auf dieses Darlehen hat er gegen Forderungsverzicht mit Besserungsschein verzichtet. Es wurde ein Ertrag eingebucht und die verdeckte Einlage wieder abgerechnet. Das Finanzamt hat zudem den Zugang zum steuerlichen Einlagekonto in Höhe von 150 T€ akzeptiert. Nun ist die Lage wieder entspannter, und der Besserungsfall ist eingetreten, so dass die Darlehensverbindlichkeit bei der B GmbH wieder eingebucht wird. Frage: Was passiert in diesem Fall mit dem steuerlichen Einlagekonto? Was passiert mit dem Aufwand, der wieder eingebucht wird?
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