Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Nachzahlungszinsen,Körperschaftsteuer

Die Nachzahlungszinsen zur KSt wurden in den Jahren 2017 und 2018 als Zinsaufwand gem. § 233a AO abzugsfähig und damit als Betriebsausgabe erfasst. Nach Auffassung des FA sind diese jedoch nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig. Ist das korrekt?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen