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§§ 8c,8d KStG,unterjähriger Anteilserwerb,unterjähriger Verlust

Gesellschafter A verkauft im Jahr 00 50 % seiner Anteile an der A-GmbH an B. Im Jahr 03 (Juni) veräußert er die weiteren 50 % an B. Bis zum Anteilsverkauf im Juni entstand ein Verlust, kann dieser noch auf den Gewinn des Jahres 02 rückgetragen werden? Wenn die A-GmbH den Verlustvortrag nach § 8d KStG beantragt, kann dann ebenfalls ein Verlustrücktrag (wie oben angefragt) geltend gemacht werden?
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