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Anhang und Offenlegung,aktive latente Steuern kleine KapG

Bei unserer Mandantin wurden im Jahresabschluss 31.12.2019 aufgrund von Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerbilanz aktive latente Steuern bilanziert. Der Gewinnvortrag ist für diesen Betrag u.E. ausschüttungsgesperrt. Es stellt sich die Frage, welche Angaben zur Ausschüttungssperre im Anhang der kleinen Kapitalgesellschaft zu machen sind und wie mit dieser Angabe ggf. bei der Offenlegung zu verfahren ist.
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