Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG,Abzugsverbot von Darlehensverlusten vs. Ansatz verdeckter Gewinnausschüttungen

Die Beteiligungsverhältnisse sind wie folgt: Gesellschafter der A GmbH ist zu 100 % Herr X. Gesellschafter der B GmbH ist zu 50 % ebenfalls Herr X und zu 50 % Herr Y. Mithin bestehen keine direkten Beteiligungsverhältnisse der GmbHs untereinander. Frage: Die A-GmbH hat der B-GmbH zwei Darlehen gewährt, die nun ausfallen werden. Für die B-GmbH wurde die Liquidation beschlossen. Die B-GmbH ist de facto überschuldet, die Verbindlichkeiten der B-GmbH bestehen aus einem Gesellschafterdarlehen des Gesellschafters Y (das muss für uns nicht betrachtet werden) und den o.g. Darlehen der A-GmbH. Fallen die Darlehen der A-GmbH aufgrund der Verbindung durch Gesellschafter X ebenfalls unter das Abzugsverbot des § 8b Abs. 3 S. 4 KStG?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen