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Festwert,körperliche Bestandsaufnahme,GWG

Eine konzernanhängige mittelgroße Kapitalgesellschaft hat höhere Verluste erzielt und möchte erstmals einen Festwert in der Handelsbilanz ausweisen. Es geht konkret um einen Festwert für Leihwäsche, weil es sich um eine Textilwäsche-Gesellschaft handelt, die in großem Umfang auch Wäsche im Bestand hat, um sie ständig weiterzuverleihen. Ein Warenwirtschaftssystem ist nicht vorhanden, eine körperliche Bestandsaufnahme wurde am Bilanzstichtag nicht erstellt. Die Gesellschaft möchte jetzt anhand von Einkaufsrechnungen rückwirkend einen Bestand ermitteln. Der Betriebsprüfer vom FA vertritt in der Steuerbilanz die Ansicht, der Festwert ist zwingend zu bilden. 1. Darf ein Festwert in der Bilanz gebildet werden, wenn keine körperliche Bestandsaufnahme vorliegt? 2. Kann die fehlende körperliche Bestandsaufnahme durch eine buchmäßige Ermittlung ersetzt werden? 3. Wenn eine körperliche Inventur erforderlich ist und diese nicht vorliegt, was macht der Betriebsprüfer in der Steuerbilanz? Bei nicht vorgelegter Inventur kein Festwert (lt. Meinung der Wirtschaftsprüfer) würde bedeuten, wenn einfach keine Inventur gemacht werden würde, könnte man den steuerlichen Ansatz umgehen?
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