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§ 8c KStG,Anteilsübertragung

In meiner Anfrage geht es um die Verlustbegrenzung im Sinne des § 8c KStG. Es geht um eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH, die hohe steuerliche Verlustvorträge von ca. 50.000 € bei der Gewerbesteuer und der Körperschaftsteuer ausweist. Diese Gesellschaft soll nun veräußert werden. Die Gesellschaftsanteile wurden bis zum Verkauf folgendermaßen gehalten: A hat 42,5 % der Gesellschaftsanteile gehalten. B hat 42,5 % der Gesellschaftsanteile gehalten. C hat 15 % der Gesellschaftsanteile gehalten. Der A hat für den Verkauf der Gesellschaftsanteile eine neue UG (haftungsbeschränkt) gegründet. Diese UG soll als Holding die Gesellschaftsanteile von A erwerben. Diese Gesellschaft wird ausschließlich die Gesellschaftsanteile der GmbH halten. An der UG ist A auch der alleinige Gesellschafter. Die UG wird auch die Gesellschaftsanteile von B und C erwerben. Fraglich ist nun, inwieweit die vortragsfähigen Verluste im Sinne des § 8c KStG gekürzt werden.
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