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Gemeinnützigkeit,Zweckbetrieb,Spenden

Unsere Mandantin ist eine gGmbH und im Bereich des Versandhandels tätig. Nun plant die gGmbH, eine Kugelschreiber-Verkaufsaktion zu starten, wodurch der Erlös an einen gemeinnützigen Verein gespendet werden soll. Die Frage hierbei ist, ob es etwas zu beachten gibt, wenn eine gemeinnützige Körperschaft einer anderen etwas zukommen lässt/spendet? Weiter stellt sich die Frage, ob es möglich ist, die Spende dem einzigen Gesellschafter der gGmbH (= gemeinnütziger Verein) zukommen zu lassen, und wenn ja, was es dabei zu beachten gibt.
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