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Weiterveräußerung von eigenen Anteilen,verdeckte Gewinnausschüttung

Die Gesellschaftsanteile an einer GmbH werden wie folgt gehalten: Anteile 1 (30 % Vermögensanteil): UG A (Gesellschafter der UG A ist Herr A) Anteile 2 (30 % Vermögensanteil): UG B (Gesellschafter der UG B ist Herr B) Anteile 3 (20 % Vermögensanteil): UG C (Gesellschafter der UG C ist Herr C) Anteile 4 (20 % Vermögensanteil) hält die GmbH selber („Kaufpreis“ T€ 100). Die Herren A, B und C sind Arbeitnehmer bei der GmbH und nicht miteinander verwandt. Frage: Es ist geplant, dass die UG C von den Anteilen 4 der GmbH (eigener Anteil) die „Hälfte“ des Anteils gegen eine Kaufpreiszahlung von 0 € erwirbt, da alle mittelbaren Gesellschafter den gleichen Leistungsbeitrag am Erfolg der GmbH erbringen. Was sind die steuerlichen Folgen (verdeckte Gewinnausschüttung vs. Arbeitslohn)? Schenkungstatbestände zwischen den Beteiligten?
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