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§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG,Zinssatzhöhe,§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 EStG

Forderungen und Darlehen an Gesellschafter müssen einem Fremdvergleich standhalten, um z.B. die Einordnung als vGA einerseits oder eine Abzinsung andererseits zu vermeiden. Fraglich erscheint in der heutigen Zeit, was „wie unter fremden Dritten“ hinsichtlich des Zinssatzes der Forderung/des Darlehens bedeutet. Gibt es aktuelle Aussagen/Meinungen in der Literatur, in welcher Höhe sich eine solche Verzinsung bewegt? Ist z.B. eine Verzinsung von 0,1 % ausreichend, um eine Erfassung als vGA oder eine Abzinsung zu vermeiden (Hauptsache, keine Unverzinslichkeit)?
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