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vGA,Darlehensrückzahlung

Eine niederländische Muttergesellschaft stattete eine deutsche Enkelgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH wie auch deren deutsche Tochtergesellschaft, ebenfalls eine GmbH (Urenkelgesellschaft), im Jahr 2020 mit Liquidität aus. Die Geldzuflüsse der niederländischen Mutter wurden in der Buchhaltung der Enkel-GmbH und in der Buchhaltung der Urenkel-GmbH jeweils als Darlehen verbucht und im jeweiligen Jahresabschluss 2020 nebst aufgelaufenen Zinsen entsprechend bilanziert. Ein Darlehensvertrag wurde seitens der niederländischen Muttergesellschaft nie vorgelegt. Nach hartnäckigem Drängen der Enkel- und der Urenkelgesellschaften auf Vorlage eines solchen Darlehensvertrags teilte die niederländische Mutter schließlich vor ein paar Tagen mit, dass sie den Vorgang in ihrer Bilanz 2020 inzwischen als Einzahlung in die Kapitalrücklage und nicht als Darlehen behandelt habe. Ein Beschluss über eine Einzahlung in die Kapitalrücklage wurde bislang ebenfalls noch nicht vorgelegt. Die zugeflossenen Geldmittel wurden von der Urenkelgesellschaft inzwischen nebst einem Aufschlag (der Buchungstext lautet „Rückz. Darlehen nebst Zinsen“) an die niederländische Gesellschaft zurückgezahlt, die Enkelgesellschaft hat bislang keine Rückzahlung vorgenommen. Frage: Zur Behandlung des Vorgangs als Darlehen hätte es u.E. unter nahestehenden Personen eines schriftlichen Darlehensvertrags bedurft, so dass wohl eine vGA vorliegt. Wie ist Ihre Bewertung dieses Umbuchungsvorgangs, haben Sie einen Rat?
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