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vGA,vGA und Verlustvortrag

Die A-GmbH in Deutschland ist eine 100-%-Tochtergesellschaft der S-S.A. in der Schweiz. Die S-S.A. hat der A-GmbH im Jahr 2015 ein Gesellschafterdarlehen zur Beseitigung der Überschuldung gewährt. Die Besonderheit dieses Darlehens ist die Kopplung an den Goldpreis. Steigt der Goldpreis, erhöht sich auch der Rückzahlungsbetrag, sinkt der Goldpreis, mindert sich der Darlehensbetrag. Die Entwicklung in den Jahren 2015 bis 2019 ging nun immer mehr oder weniger nach oben. Das ursprüngliche Darlehen steht Ende 2019 bei einem um rund 30 % höheren Rückzahlungsbetrag. Die Betriebsprüfung des Finanzamts für die Jahre 2015 bis 2019 sieht in dieser Erhöhung um 30 % des Darlehensbetrags eine verdeckte Gewinnausschüttung an die Muttergesellschaft zwecks Unüblichkeit des Fremdvergleichs. Unsere Fragen zu diesem Sachverhalt: 1. Ist es zutreffend, dass die vGA bei der A-GmbH außerbilanziell zugerechnet wird und grundsätzlich hierfür dann Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer anfallen würden (wegen der höheren bestehenden Verlustvorträge würde sich dies allerdings nicht auswirken)? 2. Ist es zutreffend, dass der Verlustvortrag per 31.12.2019 um diese vGA gemindert wird? 3. Ist es zutreffend, dass für die vGA an die S-S.A. in der Schweiz keine Kapitalertragsteuer anfällt, da die vGA nicht aus dem ausschüttbaren Gewinn kommt?
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