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Rückdeckungsversicherung,verdeckte Gewinnausschüttung,ausgeschiedener Geschäftsführer

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH mit einer 100%igen Beteiligung und einer unverfallbaren Pensionszusage scheidet vorzeitig aus der Gesellschaft als Geschäftsführer aus. Die Pensionszusage ist mit einer Rückdeckungsversicherung abgedeckt. Diese ist an den Gesellschafter zur Sicherung der Pensionsansprüche verpfändet. Der Aktivwert übersteigt beim Ausscheidenden den zu passivierenden Pensionsanspruch. Die Gesellschaft bezahlt nach dem Ausscheiden die Beiträge in die Rückdeckungsversicherung weiterhin unvermindert fort. Hier stellt sich nun folgende Frage: Stellen die fortgeführten Zahlungen der Beiträge in die Pensionsversicherung eventuell eine verdeckte Gewinnausschüttung dar?
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