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Körperschaftsteuer,Teilwertabschreibung,Darlehensforderung

Die A-GmbH ist zu 50 % an der B-GmbH beteiligt, beide Gesellschaften mit Sitz und Ort der Geschäftsleitung im Inland. Die A-GmbH hat der B-GmbH ein Darlehen gewährt. Darlehensvertrag liegt vor und die Verzinsung ist fremdüblich. Aufgrund bereits länger andauernder finanzieller Schwierigkeiten der B-GmbH erwartet die Geschäftsleitung der A-GmbH einen Teilausfall des Darlehens und beabsichtigt, eine Teilwertabschreibung in Höhe von 50 % vorzunehmen. Auf Ebene der A-GmbH ist die Teilwertabschreibung bei der Ermittlung des Einkommens nicht zu berücksichtigen, § 8b Abs. 3 S. 4 KStG. Frage: Wie ist mit der Zinsforderung der A-GmbH aufgrund des Darlehnsvertrags zu verfahren? Ist die Forderung nicht mehr zu erfassen oder nur auf den noch werthaltigen Teil der Darlehensforderung? Die Einstellung einer Zinsforderung mit anschließender Wertberichtigung würde doch dazu führen, dass der Zinsertrag voll steuerpflichtig und die anschließende Wertberichtigung dieser Zinsforderung aufgrund § 8b Abs. 3 S. 4 KStG nicht zu berücksichtigen wäre.
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