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Verlustuntergang,Schädlicher Beteiligungserwerb,Konzernklausel

Unsere Mandantengruppe ist ein Konzern. Muttergesellschaft ist die M-GmbH, diese hält 100 % der Anteile an der T1-GmbH und 67 % an der T2-GmbH (restliche 33 % an der T2-GmbH sind in der Hand der nat. Person X). Die T1-GmbH hält 100 % der Anteile an der E-GmbH, die E-GmbH wiederum hält 100 % der Anteile an der UE-GmbH. Die UE-GmbH hat vortragsfähige Verluste (KöSt sowie GewSt) von 3 Mio. €. Die T1-GmbH veräußert 100 % der Anteile an E-GmbH an die T2-GmbH gegen einen Barkaufpreis sowie gegen eine Rückbeteiligung (neu geschaffene Anteile durch Kapitalerhöhung auf Ebene von T2-GmbH) an der T2-GmbH. Diese neuen Anteile infolge Kapitalerhöhung stellen 24 % der Anteile an T2-GmbH dar, die bisherigen Gesellschafter von T2-GmbH, nämlich die M-GmbH sowie X, verwässern ihre Anteile im Verhältnis. Im Ergebnis hat M-GmbH 51 %, T1-GmbH 24 % und X 25 % an T2-GmbH. Insgesamt hält die M-GmbH an T2-GmbH unmittelbar ihre 51 % und mittelbar über die T1-GmbH 24 % (100 % x 24 %), also in Summe 75 %. Sind aufgrund dieses Verkaufs innerhalb des Konzerns die Verluste der T2-GmbH nach § 8c Abs. 1 S. 1 KStG untergegangen? Wenn ja, ist die Konzernklausel nach § 8c Abs. 2 KStG anzuwenden?
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