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Kapitalertragsteuer,Abstandnahme vom Kapitalertragsteuerabzug,§ 44a EStG

Meine Mandantin, eine GmbH, ist an einer anderen GmbH beteiligt, von der sie eine Gewinnausschüttung in Höhe von 100.000 € erhalten soll. Frage: Muss hier eine Kapitalertragsteuer-Anmeldung nach § 43 EStG in Verbindung mit § 31 KStG erstellt und die Kapital-Ertragsteuer in Höhe von 25 % abgeführt werden oder ist die Ausschüttung nach § 8 KStG zu 95 % steuerfrei auszuzahlen?
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