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Untergang,Verluste

Wir betreuen die D-GmbH mit Sitz in Deutschland. Diese hat eine Tochtergesellschaft in Österreich: AT-GmbH. Die D-GmbH hält hier 100 % der Anteile. Die AT-GmbH hält wiederum 100 % der Anteile an einer Tochtergesellschaft D2-GmbH mit Sitz in Deutschland. Die D2-GmbH weist ein Eigenkapital von 25.000 € aus, in der Firma sind keinerlei stille Reserven enthalten. Die D2-GmbH hat aber größere körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Verlustvorträge. Die D-GmbH beabsichtigt nun, die D2-GmbH zu kaufen. Was passiert mit den Verlustvorträgen der D2-GmbH? Gehen diese durch den Erwerb unter, oder greift hier eine Befreiungsvorschrift des § 8c (1) KStG?
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