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verdeckte Gewinnausschüttung,Mietverhältnis,Fremdvergleich

Mandant hat eine vermögensverwaltende Immobilien GmbH unterhalb einer Holding. Diese möchte eine Immobilie kaufen. Einen Teil der Immobilie möchte der Mandant selbst anmieten. Die Miete wird fremdüblich vereinbart. Mietvertrag liegt vor. Stellt die Vermietung eine vGA dar? Ist eine Anmietung grundsätzlich möglich, oder ist dies grundsätzlich ausgeschlossen?
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