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§ 1 KStG,Parteien als Körperschaftsteuer-Subjekte,Parteien als nicht rechtsfähige Vereine

Wir vertreten eine Untergliederung (Kreisverband) einer politischen Partei. Für Zwecke der Investitionsförderung (Digitalbonus) ist die Körperschaftsteuerpflicht entscheidend. Offen ist, ob eine Partei unter § 1 Abs. 1 KStG fällt. Da nach § 5 Abs. 1 Nr. 7 KStG eine Befreiung vorliegt, müsste doch grundsätzlich die Partei auch steuerbar sein, oder? Für unsere Frage ist entscheidend, ob die Partei unter § 1 Abs. 1 KStG fällt oder ein Verein i.S.v. § 21 BGB ist.
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