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Einfacher Rangrücktrag,Qualifizierter Rangrücktritt,Forderungsverzicht

D und S GmbH sind jeweils zu 50 % an der L GmbH beteiligt. Alle GmbHs haben Ihren Sitz im Inland. Die L GmbH ist aktuell in Schieflage geraten. Die Umsätze bleiben aus, die Kosten laufen aber weiter. Um die Insolvenz abzuwenden, zahlen die S und die L GmbH jeweils 10.000 € auf das Konto der L GmbH ein. Hierdurch kann die L GmbH ihre Gläubiger bei Fälligkeit bedienen. Frage: Wie ist der Vorgang bei der L GmbH bzw. bei der S und D GmbH zu beurteilen (bzw. zu buchen, Eigenkapital/Fremdkapital bzw. Darlehen oder Anschaffungskosten), a) wenn die S und D GmbH einen einfachen Rangrücktritt mit L vereinbaren? b) wenn die S und D GmbH einen qualifizierten Rangrücktritt mit L vereinbaren? c) wenn die S und D GmbH auf die Rückzahlung verzichten?
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