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Betriebsaufspaltung über die Grenze,§ 15 EStG

Unsere Mandantin ist eine Holding GmbH mit Sitz in Deutschland, die eine 100%ige Beteiligung an einer Gesellschaft in Tschechien hält. An der Holding GmbH ist A zu 98 % beteiligt. Die tschechische Gesellschaft vermietet in Tschechien ein Grundstück an eine deutsche Stiftung, die von A und seiner Frau B gegründet wurde. Beide Eheleute sind Vorstand der Stiftung, weitere Vorstände gibt es nicht. Frage: Wurde durch die Vermietung eine Betriebsaufspaltung gegründet? Und wenn ja, mit welchen Folgen für die deutsche Stiftung?
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