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Sachdividende im Körperschaftssteuerrecht,§ 8 KStG

Wir betreuen eine GmbH, welche sich in Liquidation befindet. Liquidität ist derzeit kaum vorhanden. Es gibt noch aus Sicht der GmbH Forderungen gegenüber den Gesellschaftern. Sofern diese die Gelder einzahlen würden, würde man jedoch später wieder Ausschüttungen vornehmen (Gewinnvorträge und Stammkapital). Frage: Ist es schädlich, wenn hier alles im Rahmen von Verrechnungen stattfindet bzw. zum großen Teil, bzw. gibt es Vorschriften, dass Ausschüttungen mittels Geldabflusses erfolgen müssen?
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