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Zuzahlung Eigenkapital,Kapitalrücklage,§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB

Meine Mandantin (GmbH) befindet sich in einer Krise, und ein Gesellschafter hat einen Betrag als Kapitalerhöhung auf das Konto der GmbH im Jahr 2020 überwiesen. Es erfolgte jedoch kein Handelsregistereintrag. Es gibt auch keine Gesellschafterbeschluss, lediglich die Überweisung mit dem Text Kapitalerhöhung. Ich bearbeite gerade den Jahresabschluss für das Jahr 2020. Ist es möglich, den überwiesenen Betrag als Zuzahlung in die Kapitalrücklage bei der GmbH gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB einzustellen? Welche steuerlichen Folgen hat der Vorgang?
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