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Körperschaftsteuer,Aktivierung,Marke

Unser Mandant hat eine Marke angemeldet. Ein Rechtsanwalt hat die markenrechtliche Prüfung und Anmeldung vorgenommen. Das dt. Patentamt hat die Eintragung vorgenommen. Fraglich ist, ob die Aufwendungen aktiviert oder sofort als Betriebsausgabe abgezogen werden können.
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