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Pensionsrückstellung,Verzicht Future Service

Sachverhalt: Unser Mandant B, der alleiniger Gesellschafter (100 %) und Geschäftsführer der B-GmbH ist, hat von der B-GmbH im Juni 2003 eine Pensionszusage über 1.500 € p. M. zuzüglich Invaliditäts- und Witwenversorgung erhalten. Weil die Pensionsverpflichtung der B-GmbH zunehmend weniger durch die damals abgeschlossene Rückdeckungsversicherung abgedeckt ist und die B-GmbH derzeit Ertragsprobleme hat, möchte B auf den Future Service aus der Pensionszusage verzichten. (Der Past Service soll dagegen nicht angetastet werden.) B ist derzeit 54 Jahre alt, d.h., er hat nach Zeitanteilen betrachtet rund 18/29 der Pensionszusage verdient, während auf die Zukunft noch rund 11/29 an Jahren entfallen würden. Fragen: Welche Auswirkungen hat ein Verzicht auf den Future Service auf die Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz? Kommt es (im Zeitpunkt des Verzichts auf den Future Service) zu einer (Teil-)Auflösung der Pensionsrückstellung in der Handelsbilanz? Welche Auswirkungen hat ein Verzicht auf den Future Service auf die Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz? Kommt es (im Zeitpunkt des Verzichts auf den Future Service) zu einer (Teil-)Auflösung der Pensionsrückstellung in der Steuerbilanz? Welche Auswirkungen ergeben sich gegebenenfalls für den Gesellschafter B im Rahmen der Einkommensteuer?
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