Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§§ 51?54 AO,Hochwasser,Spendenaktion,§ 13 Abs. 1 Nr. 17 ErbStG

Ein eingetragener Verein mit dem Satzungszweck „Förderung des Sports“ initiiert eine Sonderspendenaktion zur Hilfe für die Opfer des Hochwassers. Es gehen insgesamt ca. 70.000 € ein, die der Verein nun direkt den Bürgern in Eigenregie weiterleiten möchte. Wie ist hiermit unter Berücksichtigung des aktuellen Katastrophenerlasses der Finanzverwaltung NRW, Aktenzeichen S 1915 – 6/48 – V A 3, vom 16.07.2021 umzugehen? Frage: 1. Gefährdet der Verein die bislang anerkannte Gemeinnützigkeit, wenn Mittel für Zwecke verwendet werden, die der Verein nach seiner Satzung nicht fördert? Dürfen Zuwendungsbestätigungen ausgestellt werden? 2. Stellt die Zuwendung des Vereins an ein Opfer eine Bereicherung i.S.d. ErbStG dar?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen