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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Zuordnung zum Unternehmensvermögen

Unser Mandant ist Unternehmer mit Einzelunternehmen. Es werden monatliche USt-Voranmeldungen abgegeben. Im Mai 2022 erfolgte die Installation einer Photovoltaikanlage auf seinem Privathaus. Geplant war ursprünglich nur die Eigennutzung und die unentgeltliche Resteinspeisung ins Netz, somit keine unternehmerische Tätigkeit. Nun überlegt der Mandant, ob er sich die Einspeisung ins Netz doch vergüten lässt ... Frage: Bis wann muss er sich entscheiden – Zuordnungsentscheidung? Bis wann könnte in diesem Fall die Vorsteuer aus der Anlage geltend gemacht werden, ginge dies auch noch im Rahmen der USt-Jahreserklärung 2022?
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