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Umsatzsteuer,Vorsteueraufteilung,Nicht steuerbare Umsätze

Ein Zahnarzt erzielt sowohl steuerfreie als auch steuerpflichtige Umsätze. Er trägt Aufwendungen, die nicht unmittelbar einem Ausgangsumsatz zugeordnet werden können. Die Aufteilung der Vorsteuer nach Umsätzen nach § 15 Abs. 4 S. 3 UStG ist anzuwenden. In den Betriebseinnahmen sind steuerpflichtige Umsätze zu 70 %, steuerfreie Umsätze zu 20 % und sonstige Betriebseinnahmen zu 10 % enthalten (z.B. Erstattungen für Lohnfortzahlungen, Schadensersatzleistungen, Zinsen, Erstattungen Kfz-Steuer). Wie ist die Quote für die Aufteilung nach Umsätzen zu ermitteln (insbesondere geht es hier um die Behandlung der sonstigen – nicht umsatzsteuerbaren – Betriebseinnahmen)?
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