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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Vorsteuerberichtigung

Mandant A betreibt ein Einzelhandelsgeschäft im Freizeitsportbereich. Der Betriebssitz ist in Deutschland, und es werden vorwiegend im Inland steuerpflichtige Ausgangsumsätze erzielt. Es werden dabei auch Erlöse aus Messeteilnahmen erzielt, die im Inland stattgefunden haben. Nun gibt es auch eine Messe, die für drei Tage in Österreich stattgefunden hat. Die dort auf der Messe in Österreich erzielten Erlöse sind im Inland nicht steuerpflichtig, da der Leistungsort nicht im Inland liegt. Die Messe richtete sich nur an Privatkunden, die erzielten Erlöse sind somit nicht mit Unternehmern mit USt-ID-Nummer erzielt worden. Fraglich ist nun, inwieweit eine Vorsteuerberichtigung durchgeführt werden muss, sowohl für die dort verkaufte Ware (Vorsteuer aus Wareneingang der in Österreich verkauften Ware) als auch für allgemeine Vorsteuerbeträge (Miete, Verbrauchskosten, Telefon etc.). Und falls eine Vorsteuerberichtigung durchzuführen wäre, welcher Ermittlungsschlüssel muss/kann angewendet werden (Umsatzschlüssel)?
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