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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Vorsteuerberichtigung

Meine Mandantin, die S. GmbH, hat im Jahr 2018 von Privatpersonen ein bebautes Grundstück erworben. Der Kaufpreis beinhaltete keine Umsatzsteuer. Nach dem Kauf wurde das sich auf dem Grundstück befindende Einfamilienhaus abgerissen und eine Bodensanierung durchgeführt. Im Jahr 2021 wurde das Grundstück umsatzsteuerfrei an eine Privatperson veräußert. Meine Frage: Sind die in den Handwerkerrechnungen für den Abriss und die Bodensanierung enthaltenen Vorsteuerbeträge für die S. GmbH abziehbar? Falls eine Vorsteuerberichtigung durchgeführt werden muss: In welchem Jahr ist diese vorzunehmen, im Jahr 2020 oder erst beim Verkauf des Grundstücks im Jahr 2021?
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