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§ 15 Abs. 4 UStG,Vorsteueraufteilung,Gebäude mit Verwaltungstätigkeit

Mein Mandantin (eine vermögensverwaltende KG) hat ein Grundstück erworben. Das alte Gebäude wurde abgerissen. Geplant ist ein Neubau. Diesen Neubau soll die KG im EG selber nutzen und das 1. OG soll wahrscheinlich zu Wohnzwecken vermietet werden. Die KG erzielt hauptsächlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, zum Teil auch steuerpflichtig. Meine Fragen: Kann die KG aus dem Neubau Vorsteuer ziehen? Und wie kann man den Anteil ermitteln?
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