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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Anzahlungen

Die Ehefrau vermietet ihre Halle an ihren Ehemann für dessen Gewerbebetrieb. Die Ehefrau erzielt Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und hat optiert. Im Mietvertrag steht: „Die Miete beträgt mtl. € 1.000,00 zuzügl. der ges. MwSt, derzeit 19 % MwSt, mithin € 190,00, insges. also in Summe € 1.190,00. Aufgrund der Eigenleistungen des Mieters (individueller Ausbau) i.H.v. € 90.000,00 ergibt sich eine Reduzierung der Miete für die Dauer von zehn Jahren gegenüber der regulären Miete von € 1.700,00 (netto).“ Ist es richtig, dass nicht die reduzierte Miete gebucht werden darf? Ist die Verbuchung beim Ehemann richtig? Beim Ehemann monatliche 1. Buchung Mietaufwand 1.700 € netto + 323 € MwSt Vorsteuerabzug, 2. Buchung erhaltene Anzahlungen 700 € + 133 € MwSt abgeführt. Ist die umsatzsteuerliche Behandlung bei der Ehefrau richtig? Bei der Ehefrau in USt-Voranmeldung 1. Buchung Mieteinnahmen V+V monatlich 1.700 € netto + 323 € MwSt, 2. Buchung geleistete Anzahlungen 133 € MwSt als Vorsteuer abziehbar? Berechtigen die o.g. Angaben im Mietvertrag zum monatlichen Vorsteuerabzug der Ehefrau in den zehn Jahren aus den geleisteten Anzahlungen oder braucht man noch einen Zusatz, wenn ja, in welcher Form?
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