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Vergütung,Verfahren,nachbessern

Die X GmbH hat die Vergütung polnischer Vorsteuer 2020 beim BZSt beantragt. Es hat sich herausgestellt, dass die Rechnungen insofern nicht ordnungsgemäß waren, als dass der polnische Unternehmer eine falsche USt-ID des Leistungsempfängers verwendet hat, und zwar die eines Einzelunternehmens (gehört einem Familienmitglied der Gesellschafter der GmbH, hat aber mit der GmbH selbst nichts zu tun). Der Fehler ist erst nach Antragstellung aufgefallen, weil der polnische Fiskus nachfragt. Frage: Wie kann dieser Sachverhalt ggf. noch geheilt werden?
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