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Vorsteuerabzug,Ordnungsgemäße Rechnung,falsche Steuernummer

Unser Mandant – eine GmbH – hat für die Erbringung von Qualitätskontrolleistungen für einen Auftraggeber ein Subunternehmen beauftragt. Das Subunternehmen hat die Tätigkeit ausgeübt und entsprechende Rechnungen an unseren Mandant fakturiert. Jeder Rechnung liegen Leistungsprotokolle über die erbrachte Leistung bei. Unser Mandant hat wiederum die erbrachten Leistungen dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Es hat sich nun herausgestellt, dass der Subunternehmer die Steuernummer eines anderen Unternehmens verwendet hat. Das Finanzamt versagt nun unserem Mandant den Vorsteuerabzug, da die abgerechneten Leistungen nach deren Aussage nicht vom beauftragten Subunternehmer erbracht wurden.
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