Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Option gem. § 9 UStG

Wir benötigen Ihre Meinung zu folgendem Sachverhalt: Der im Inland ansässige Arzt X ist auf dem Gebiet der Orthopädie tätig. Die Leistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Daneben erbringt er im Rahmen seiner Praxis auch erhebliche Leistungen im Bereich Lifestyle/Beauty etc. (z.B. Fettanteilmessungen, Verabreichung von Vitaminpräparaten etc.; Anteil am Gesamtumsatz ca. 40 %). Die Leistungen aus dem Beauty/Lifestyle-Sektor überstiegen im Jahr 2021 die Kleinunternehmergrenze, so dass die Leistungen nun umsatzsteuerpflichtig ausgeführt werden. Ab Juli 2022 möchte der Arzt neue Praxisräume in einem größeren Gebäudekomplex anmieten. Die Räumlichkeiten bestehen dabei aus zwei direkt nebeneinander liegenden, jeweils in sich abgeschlossenen Einheiten. Hierzu muss er mit dem Vermieter zwei Mietverträge abschließen („Einheit links“ und „Einheit rechts“). Die Einheiten sollen auch nicht z.B. durch einen Durchgang miteinander verbunden werden. Historisch bedingt hat der Vermieter bei der „Einheit rechts“ zur Umsatzsteuer optiert, bei der „Einheit links“ nicht. Aus diesem Grund möchte der Arzt seine erbrachten Leistungen auf die beiden Einheiten aufteilen: Im linken Teil nur orthopädische Behandlungen, im rechten Teil nur Lifestyle-Behandlungen. Beim Gebäude handelt es sich um ein erst fünf Jahre altes Gebäude, § 27 UStG ist also nicht einschlägig. Zu folgenden Fragen bräuchten wir Ihre Meinung: 1. Da es sich bei X um einen „Mischunternehmer“ handelt, stellt sich uns die Frage, ob der Vermieter für die „Einheit rechts“ nach wie vor zur Umsatzsteuer optieren kann. X erbringt in diesen Räumlichkeiten ausschließlich umsatzsteuerpflichtige Lifestyle-Behandlungen. 2. Sofern der Vermieter weiterhin zur Umsatzsteuer optieren kann: Teilen Sie in diesem Fall unsere Ansicht, dass – sofern die Option ausgeübt werden kann – X in voller Höhe den Vorsteuerabzug geltend machen kann, weil ein direkter Zusammenhang mit ausschließlich umsatzsteuerpflichtigen Leistungen besteht?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen