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Umsatzsteuer,Option zur Umsatzbesteuerung,Vorsteuerabzug

Sachverhalt: Vermieter V hat 2014 ein Gebäude errichtet und zur Umsatzsteuer optiert. Er vermietet eine Fläche von mehr als 5 % an eine private Corona-Teststation; die Tests werden von geschultem Personal und nicht von Ärzten durchgeführt. Frage: Ist der Vorsteuerabzug des Vermieters betroffen, kann insbesondere der Vorsteuerabzug für das Jahr der Vermietung an die Corona-Teststation gem. § 15a UStG gekürzt werden? Eigene Meinung: Das BMF hat verfügt, dass auch in diesen Fällen aus Billigkeitsgründen zugelassen ist, dass die Tests als umsatzsteuerfrei analog § 4 Nr. 14 UStG behandelt werden. Nachdem die Tests aber nach dem Gesetz umsatzsteuerpflichtig wären, halte ich die Versagung des Vorsteuerabzugs nicht für zulässig.
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