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Landwirt,Pauschalierung,Vorsteuer

Im Weinbaubetrieb meines Mandanten entstand ein Versicherungsschaden, der auch von der Versicherung übernommen wird. Die im Rahmen des Weinbaubetriebs ausgeführten Umsätze unterliegen der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 UStG mit einem pauschalen VorSt-Abzug von 10,7 % und einer Steuerzahllast von 8,3 %. Ein weiterer VorSt-Abzug besteht darüber hinaus nicht. Die Versicherung fragt nach der VorSt-Abzugsberechtigung. Ist mein Mandant voll oder nur zum Teil (in Höhe von 10,7 % oder überhaupt nicht, da hier VorSt-Pauschale) vorsteuerabzugsberechtigt?
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