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nachträgliche Herstellungskosten,Aufteilung der Vorsteuer,§ 15 Abs. 4 UStG

Mandanten von mir besitzen ein Wohn- und Geschäftshaus. Im Jahr 2021 wurde in dieses gemischt genutzte Gebäude ein Aufzug eingebaut (der Einbau war bei Erstellung des Gebäudes im Jahr 2010 bereits geplant, der Schacht war somit Bestand). Das Gebäude wird wie folgt genutzt: • Erdgeschoss, in voller Höhe wegen Option umsatzsteuerpflichtig vermietet (keine Nutzung des Aufzugs …), • Obergeschoss, zu 50 % umsatzsteuerfrei an eine Ärztin und zu 50 % wegen Option umsatzsteuerpflichtig als Büro vermietet (umfangreiche Nutzung des Aufzugs für die Arztpraxis, geringe Nutzung für die Büros), • Dachgeschoss, in voller Höhe zu eigenen Wohnzwecken genutzt, kein Vorsteuerabzug möglich (im Vergleich zur Arztpraxis geringe Nutzung). Der Aufzug musste für die Arztpraxis installiert werden, sonst wäre keine Vermietung möglich gewesen. Ich muss entscheiden, wie hoch der mögliche Vorsteuerabzug ist und welcher Anteil an den Kosten für den Aufzug abschreibungsfähig ist. Darüber hinaus müsste ich die Nutzungsdauer für Zwecke der Abschreibung wissen. Das Gebäude war zum Zeitpunkt des Einbaus des Aufzugs elf Jahre alt.
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