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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Organschaft

Unser Mandat ist eine operative GmbH, die als Bildungsträger umsatzsteuerfreie Umsätze generiert und somit keinen Vorsteuerabzug hat. Die Anteile an der B-GmbH werden über eine sog. Managementholding-GmbH gehalten. Die Managementholding-GmbH hält auch 100 % der Anteile an einer Service-Gesellschaft. Die Service-Gesellschaft erbringt Dienstleistungen u.a. auch an die B-GmbH. Nach unserer Auffassung besteht eine umsatzsteuerliche Organschaft zwischen der Management-Holding sowie der Service-Gesellschaft und der B-GmbH. Fragestellungen: 1. Ist unsere Auffassung richtig, dass die Managementholding-GmbH Organträgerin der beiden Tochtergesellschaften ist? 2. Welche umsatzsteuerlichen Rechtsfolgen ergeben sich hierdurch? 3. Fraglich ist nun, wie es sich um den Vorsteuerabzug verhält. Wie wird dieser bei der Managementholding dargestellt? Wie erfolgt die Aufteilung des Vorsteuerabzugs, und was ist zu beachten bei den konsolidierten Voranmeldungen? 4. Die B-GmbH erbringt umsatzsteuerpflichtige Umsätze u.a. auch ggü. der B-GmbH. Diese sollten jedoch nur als Buchungsnachweis gelten. Wie ist mit den Umsätzen der B-GmbH z.B. für Vertriebstätigkeiten, Buchhaltung und Personalbeschaffung, Marketing umzugehen? 5. Wie sind die Management-Fee-Rechnungen der Holding-GmbH als Organträgerin darzustellen innerhalb der Voranmeldungen? 6. Kann die Managementholding als Organträgerin fingieren, wenn diese nur die Geschäftsleitung (Management) ggü. beiden Tochtergesellschaften abrechnet und keine weiteren operativen Tätigkeiten ausübt? 7. Wie verhält es sich hinsichtlich des Vorsteuerabzugs bei der Service-Gesellschaft? Diese kauft Leistungen und Waren ein, welche weiterberechnet werden ggü. der B-GmbH. Besteht hierbei ein Vorsteuerabzug, oder muss hier aufgrund der Organschaft Weiteres beachtet werden? 8. Wir möchten aufgrund der Organschaft kein Haftungsrisiko im Hinblick auf die Vorsteuerbeträge auslösen, besteht hierbei ein Risiko (Rechtsprechung und Rechtsgrundlage)? 9. Wie verhält es sich, wenn die Holding-GmbH nun einen Pkw erwirbt für den GF und den Vorsteuerabzug geltend machen möchte? Ist dieser zu 100 % abzugsfähig? Gibt es Besonderheiten aufgrund der Organschaft mit der B-GmbH im Hinblick auf den Vorsteuerabzug und die interne Abrechnung der Holding- und der Service-GmbH? 10. Ergeben sich Unterschiede bei der Abrechnung zwischen der Management-Holding und der Service-Gesellschaft? 11. Welche Entfaltungsmöglichkeiten bestehen, und welche würden Sie empfehlen, um möglichst hohe Vorsteuerbeträge geltend machen zu können innerhalb der Unternehmensgruppe? Sollte vielleicht sogar die Organschaft vermieden werden, um keine Vorsteuerversagung zu riskieren?
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