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Carport,Vorsteuer-Berichtigungszeitraum,§ 15a UStG

Mein Mandant hat 2010 ein Haus errichtet (100 % Privatvermögen, kein Unternehmensvermögen). Im Jahr 2015 hat er auf diesem Grundstück zusätzlich ein Carport für 15.000 € errichten lassen. Da der betriebliche Pkw im Carport steht, wurde die Vorsteuer zu 100 % geltend gemacht (Unternehmensvermögen). Im August 2022 erfolgt eine Nutzungsänderung (100 % private Zwecke). Meine Frage: Beträgt der Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG für das Carport fünf (keine Berichtigung erforderlich) oder zehn Jahre (VSt muss anteilig zurückbezahlt werden)?
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