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Türkei,Einbauten,Werklieferung

Unser Mandant ist ein Kfz-Händler mit Sitz in Deutschland. Er hat in Deutschland einen Bus gekauft, der später zum Weiterverkauf an Kunden bestimmt ist. Dieser Bus soll als VIP-Fahrzeug in der Türkei umgebaut werden. Danach wird der Bus wieder nach Deutschland zurückgeführt und später verkauft. Der in der Türkei ansässige Unternehmer, der die Einbauten vornimmt, stellt 25 T€ zzgl. türkische USt für den Umbau in Rechnung. Jetzt stellt sich die Frage, ob türkische USt tatsächlich anfällt und unser Mandant diese dann über das Vorsteuervergütungsverfahren wieder in Abzug bringen kann.
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