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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Vorsteuerberichtigung

Meine Mandantin ist eine Unternehmerin, die folgende Umsätze versteuert: – Steuerfreie Umsätze 1.000.000 € – Steuerpflichtige Umsätze 500.000 € – Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe 500.000 € Somit muss eine Vorsteuerkorrektur erfolgen. Meine Frage ist, ob der Gesamtumsatz für das Verhältnis abzugsfähige zu nicht abzugsfähiger Vorsteuer 1.500.000 € oder 2.000.000 € (also inkl. steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe) beträgt.
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