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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Vorsteueraufteilung

SV: Mandant (Unternehmer; Aufteilung VSt-Abzug nach Umsatzquote/VSt-Schlüssel gem. § 15 Abs. 4 UStG) verkauft einmalig ein kurz zuvor (umsatzsteuerfrei) erworbenes bebautes Grundstück. Der Verkauf ist ebenfalls umsatzsteuerfrei (keine Option nach § 9 UStG, keine GiG). Fragen: 1. Hat ein solcher einmaliger Vorgang (stets) Auswirkung auf den VSt-Schlüssel oder kann dieser einmalige Verkaufsumsatz als Hilfsumsatz angesehen werden, sodass dieser Umsatz für die Ermittlung des VSt-Schlüssels nicht von Bedeutung ist (analog der Ermittlung des „Gesamtumsatzes“ für die Kleinunternehmerregelung)? 2. Falls nein, muss dann der Umsatz (Veräußerungspreis) bei der Schlüsselbildung „brutto“ berücksichtigt werden oder wäre es sachgerechter, wenn lediglich der Gewinn berücksichtigt werden würde (Anmerkung: Die Höhe Veräußerungspreis des Grundstücks entspricht ca. dem Gesamtumsatz aus der originären Geschäftstätigkeit)?
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