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Umsatzsteuer,Vorsteuerabzug,Notwendiges Betriebsvermögen

1. Meine Mandanten: verheiratet, Ehemann selbständiger Vermittler von Fertighäusern, Ehefrau selbständige Finanzierungsberaterin 2. Vorhaben: Errichtung Einfamilienhaus 3. gewünschte Gestaltung: Ehemann vermietet an Auftraggeber Büro im Einfamilienhaus Fragen: 1. Umsatzsteuer: Wenn beide Eheleute Eigentümer von Grund und Boden und zu errichtendem Gebäude je zu 50 % sind, kann bei einer Rechnungslegung an „Grundstücksgemeinschaft Ehemann und Ehefrau“ der Ehemann die Vorsteuer prozentual auf den an den Auftraggeber vermieteten Teil bei Option geltend machen? (Ehemann ist umsatzsteuerpflichtig.) 2. Ertragsteuer: Wird der an den Auftraggeber vermietete Teil notwendiges Betriebsvermögen beim Ehemann?
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