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Aufteilung,unternehmerisch,nichtunternehmerisch

Verein V hat in einem angepachteten Vereinsheim umfangreiche Umbau- und Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt. Die Aufwendungen wurden als Mietereinbauten aktiviert. Im Rahmen einer Umsatzsteuersonderprüfung hat der Prüfer 2/3 der Aufwendungen dem unternehmerischen Bereich zugeordnet und entsprechend den Vorsteuerabzug gewährt. Kann der Verein die Mietereinbauten – unabhängig von der umsatzsteuerlichen Zuordnung – zu 100 % dem ideellen Bereich zuordnen?
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